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COVID-19 – ab 21. September 2020 – Einschränkung der Gruppengröße!

Mit der COVID-19 Lockerungsverordnung vom 21. September 2020 wird die Anzahl der TeilnehmerInnen bei Indoor-Sporttraining und  Indoor-(Sport-) Veranstaltungen auf 10 Personen beschränkt!
Personen, die für die Durchführung des Sporttrainings/der Veranstaltung erforderlich sind, müssen nicht in die maximale TeilnehmerInnenzahl eingerechnet werden (also z.B. TrainerInnen, WertungsrichterInnen bei Wettkämpfen, Organisations-Team bei Veranstaltungen,…).
Zusatzinformation von Sport Austria: Lediglich in Sportstätten dürfen mehrere Gruppen mit je 10 Personen parallel trainieren, sofern eine Durchmischung ausgeschlossen werden kann. Definition von Sportstätte: BGBL. I Nr 100/2017 siehe Seite 5, Ziffer 11

Fragenkatalog von Sport Austria – Sport Austria FAQs Corona Krise

COVID-19-Lockerungsverordnung, Fassung ab 21. September 2020